Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.8.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg (Az. I-
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und der vorliegende Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Auf die Darstellung des Sachverhalts im Hinweisbeschluss vom 2.11.2020 wird Bezug genommen.
Die Klägerin hat innerhalb der ihr gewährten Stellungnahmefrist mit Schriftsatz vom 25.11.2020 erneut dargelegt, ihr Vortrag zur Existenz unzulässiger Abschalteinrichtungen in dem Fahrzeug sei auch nach den Maßstäben des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 8.1.2019, Az.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|