OLG Brandenburg - Urteil vom 03.11.2021
7 U 166/20
Normen:
BGB § 826 Abs. 1; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 03.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 39/20

Rückabwicklung eines Kaufvertrags für ein KraftfahrzeugUnsubstantiierter KlagevortragZulässigkeit eines ThermofenstersBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2021 - Aktenzeichen 7 U 166/20

DRsp Nr. 2021/18611

Rückabwicklung eines Kaufvertrags für ein Kraftfahrzeug Unsubstantiierter Klagevortrag Zulässigkeit eines Thermofensters Begriff der Sittenwidrigkeit

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 03.09.2020, Az. 13 O 39/20, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 826 Abs. 1; BGB § 31;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen des Kaufs eines ..., der über eine Motorsteuerung mit "Thermofenster" verfügt. Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils verwiesen.