BFH - Beschluss vom 27.12.2011
III B 115/11
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2; EStG § 68 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 703
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 31.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 50/11

Rückforderung von an ein Eltenteil gezahltem Kindergeld nach vorliegender Anweisung desselben an die Familienkasse zur Überweisung des Kindergelds an eine andere Person; Verpflichtung der Familienkasse vom Ausgehen von einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen beim Kindergeldberechtigten nach Mitteilung desselben zur Überweisung des Kindegeldes an eine andere Person

BFH, Beschluss vom 27.12.2011 - Aktenzeichen III B 115/11

DRsp Nr. 2012/6773

Rückforderung von an ein Eltenteil gezahltem Kindergeld nach vorliegender Anweisung desselben an die Familienkasse zur Überweisung des Kindergelds an eine andere Person; Verpflichtung der Familienkasse vom Ausgehen von einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen beim Kindergeldberechtigten nach Mitteilung desselben zur Überweisung des Kindegeldes an eine andere Person

1. NV: Aus der bloßen Anweisung des bislang Kindergeldberechtigten gegenüber der Familienkasse, das Kindergeld künftig auf das Konto eines anderen potentiell Kindergeldberechtigten (insbesondere des anderen Elternteils) zu überweisen, muss die Familienkasse das weitere Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen beim bislang Kindergeldberechtigten weder in Zweifel ziehen noch von einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ausgehen. Vielmehr kann sie weiterhin davon ausgehen, dass die Zahlung auf das neu bekannte Konto mit befreiender Wirkung gegenüber dem bislang Kindergeldberechtigten erfolgt.