Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO nur, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt
FG Hamburg, Urteil vom 01.12.2005 - Aktenzeichen IV 233/04
DRsp Nr. 2006/2836
Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO nur, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt
Derjenige, der eine Steuer (hier Mineralölsteuer) an den Leistungsempfänger zahlt, hat nur dann einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt.