FG Hamburg - Urteil vom 01.12.2005
IV 233/04
Normen:
AO § 37 Abs. 2 S. 2 § 44 Abs. 2 § 241 Abs. 1 § 242 ;

Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO nur, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt

FG Hamburg, Urteil vom 01.12.2005 - Aktenzeichen IV 233/04

DRsp Nr. 2006/2836

Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO nur, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt

Derjenige, der eine Steuer (hier Mineralölsteuer) an den Leistungsempfänger zahlt, hat nur dann einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 S. 2 § 44 Abs. 2 § 241 Abs. 1 § 242 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Rückerstattung von Mineralölsteuer.