Die Kläger und Beschwerdeführer zu 2. und 3. (Kläger) sind Gesellschafter der Klägerin und Beschwerdeführerin zu 1., einer GbR. Die GbR verpachtete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Anlagevermögen der bisher von ihr betriebenen Bauschlosserei an eine GmbH, deren alleinige Gesellschafter die Kläger waren. Im Pachtvertrag war vereinbart, dass der monatlich zu zahlende Pachtzins "gegen Besserungsschein" entfallen sollte, "wenn durch ihn als gedachte letzte Kostenstelle" in der Pächter-GmbH ein Verlust entsteht oder erhöht werde.
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