Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1 737,94 € festgesetzt.
Die Beschwerde, die auf die Zulassungsgründe nach §
1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach §
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