FG Niedersachsen - Urteil vom 04.12.2002
2 K 442/98
Normen:
HGB § 249 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1 ;

Rückstellung; drohende Rückforderung; EU-Subventionen; Rückforderungsanspruch - Rückstellungsbildung für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch die Zollbehörden

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 2 K 442/98

DRsp Nr. 2003/10376

Rückstellung; drohende Rückforderung; EU-Subventionen; Rückforderungsanspruch - Rückstellungsbildung für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch die Zollbehörden

1. Eine Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gegenüber dem Hauptzollamt(HZA) wegen der drohenden Rückforderung von EU-Subventionen durfte am Bilanzstichtag gebildet werden, wenn dem Stpfl. zu diesem Zeitpunkt bereits sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bekannt war, dass gegenüber dem HZA eine Verbindlichkeit (Rückforderungsanspruch) für zu Unrecht erhaltene Ausfuhrerstattungen für Nutz- und Schlachttiere bestand bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen würde. 2. Lässt sich die Höhe der drohenden Rückforderung ohne Weiteres ermitteln, darf die Rückstellung auch in dieser Höhe gebildet werden.

Normenkette:

HGB § 249 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob in der Bilanz der - inzwischen erloschenen - Viehhandelsgesellschaft...(V) bereits im Streitjahr 1991 eine Rückstellung für eventuelle Rückforderungsansprüche der Zollverwaltung gebildet werden durfte.

Die V betrieb einen Handel mit Schlacht- und Zuchtvieh. Die Kläger waren die einzigen Kommanditisten dieser inzwischen liquidierten Gesellschaft.