Streitig ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen, die die Klägerin an eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft geleistet hat.
Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom XXXXX gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand in der Herstellung und im Vertrieb von Span- und Kunststoffplatten sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte besteht. Die Klägerin bilanziert nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (01.10. bis 30.09.). Die Jahresabschlüsse der Klägerin zum 30.09.2001 bis 2003 wiesen folgende Unternehmenskennzahlen aus:
2001
2002
2003
Jahresergebnis
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Forderungen gegen Gesellschafter
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Banken
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Sonstige Verbindlichkeiten
Eigenkapital
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