FG Münster - Urteil vom 14.12.2010
9 K 3692/08 K,G,F
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1253

Rückversicherungsbeiträge an verbundenes Unternehmen

FG Münster, Urteil vom 14.12.2010 - Aktenzeichen 9 K 3692/08 K,G,F

DRsp Nr. 2011/11299

Rückversicherungsbeiträge an verbundenes Unternehmen

Zu den Voraussetzungen, unter denen (Rück-) Versicherungsbeiträge, die an einen zur gleichen Unternehmensgruppe gehörigen Rückversicherer gezahlt werden, als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen, die die Klägerin an eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft geleistet hat.

Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom XXXXX gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand in der Herstellung und im Vertrieb von Span- und Kunststoffplatten sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte besteht. Die Klägerin bilanziert nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (01.10. bis 30.09.). Die Jahresabschlüsse der Klägerin zum 30.09.2001 bis 2003 wiesen folgende Unternehmenskennzahlen aus:

2001

2002

2003

Jahresergebnis

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Forderungen gegen Gesellschafter

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten gegenüber Banken

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Sonstige Verbindlichkeiten

Eigenkapital