Rüge bei Urteil im schriftlichen Verfahren ohne Verzichtserklärung durch beide Parteien möglich
BFH, Urteil vom 02.12.1992 - Aktenzeichen II R 112/91
DRsp Nr. 1996/11646
Rüge bei Urteil im schriftlichen Verfahren ohne Verzichtserklärung durch beide Parteien möglich
»Erläßt das FG ein Urteil im schriftlichen Verfahren, obwohl das FA einen Verzicht auf mündliche Verhandlung nicht erklärt hatte, so beinhaltet der darin liegende Verstoß gegen § 90 Abs. 2FGO einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.der §§ 116 Abs. 1 Nr. 3, 119 Nr. 4FGO, den auch der Kläger mit Erfolg rügen kann.«