BFH - Beschluss vom 21.12.2011
VII S 62/10
Normen:
VO Art. 13 3665/87/EWG; FGO § 133a;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1457

Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit einem Streit über die Erstattungsfähigkeit von in Isolierschlachtbetrieben geschlachtetem Fleisch

BFH, Beschluss vom 21.12.2011 - Aktenzeichen VII S 62/10

DRsp Nr. 2012/14917

Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit einem Streit über die Erstattungsfähigkeit von in Isolierschlachtbetrieben geschlachtetem Fleisch

1. NV: Man darf nicht darauf vertrauen, eine unsichere Rechtslage werde in dem Sinne geklärt werden, wie man dies für richtig oder jedenfalls den eigenen Interessen entsprechend hält. 2. NV: Spricht das FG einem Kläger Vertrauensschutz wegen fehlenden guten Glaubens ab, so ist dies allenfalls ein materiell-rechtlicher Mangel seiner Entscheidung und nicht eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör, welcher zu einem Verfahrensmangel führen würde. Ob die Begründung eines Beschlusses zu knapp ist, ist keine Frage des rechtlichen Gehörs. 3. NV: Abwegiges bedarf keiner eingehenden Widerlegung.

Normenkette:

VO Art. 13 3665/87/EWG; FGO § 133a;

Gründe