Die Beteiligten streiten darüber, ob Finanzierungskosten für den Erwerb und ob Verwaltungskosten der Anteile an einer inländischen Tochtergesellschaft, die ihrerseits aus Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften steuerfreie Einnahmen erzielt, als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
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