Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 6. September 2021 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO auf seine Kosten zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 7.586,66 € festgesetzt.
A.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Gebrauchtwagen auf Schadensersatz in Anspruch.
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