OLG Stuttgart - Urteil vom 30.11.2021
16a U 149/19
Normen:
ZPO § 91;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 29.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 461/18

Schadensersatzanspruch nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen FahrzeugsRückrufbetroffenheit eines FahrzeugsVom Kraftfahrtbundesamt freigegebenes Update der Software zur Beseitigung einer oder mehrerer unzulässiger AbschalteinrichtungenInstallation eines Updates zum Zeitpunkt des Erwerbs

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2021 - Aktenzeichen 16a U 149/19

DRsp Nr. 2022/7949

Schadensersatzanspruch nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs Vom Kraftfahrtbundesamt freigegebenes Update der Software zur Beseitigung einer oder mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen Installation eines Updates zum Zeitpunkt des Erwerbs

Ist bei einem rückrufbetroffenen Fahrzeug zum Zeitpunkt des Erwerbs das vom Kraftfahrtbundesamt freigegebene Software-Update zur Beseitigung einer oder mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen bereits aufgespielt, liegt keine Täuschung des Erwerbers über die von diesem Update umfasste(n) Abschalteinrichtung(en) vor. Dies gilt auch dann, wenn der Software-Stand der Motorsteuerung zum Zeitpunkt des Erwerbs demjenigen nach Update entspricht.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.08.2019, Az. 16 O 461/18, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

3.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Beschluss