Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 24.05.2017 (Az.:
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.000 € festgesetzt.
I.
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