FG Münster - Urteil vom 21.11.2014
4 K 1829/14 E
Normen:
EStG § 33 Abs 2 S 4; EStG § 33 Abs 1;
Fundstellen:
FuR 2015, 425

Scheidungskosten

FG Münster, Urteil vom 21.11.2014 - Aktenzeichen 4 K 1829/14 E

DRsp Nr. 2015/1018

Scheidungskosten

1) Rechtsanwaltskosten für ein Scheidungsverfahren stellen auch nach der Neuregelung des § 33 Abs. 1 EStG außergewöhnliche Belastungen dar. 2) Nicht abzugsfähig sind Kosten der Vermögensauseinandersetzung oder Zahlungen zur Beendigung einer solchen.

Normenkette:

EStG § 33 Abs 2 S 4; EStG § 33 Abs 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung von Scheidungs- und Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastungen.

Die Klägerin wurde im Streitjahr 2013 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Sie war als Sozialversicherungsfachangestellte nichtselbstständig tätig.