FG Düsseldorf - Urteil vom 13.11.2013
4 K 788/13 Erb
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 1; ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1; AO § 174 Abs. 5;

Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell - Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2013 - Aktenzeichen 4 K 788/13 Erb

DRsp Nr. 2013/24737

Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell – Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder

Bei sog. Managermodellen einer WP/StB-GmbH führt die durch den Poolvertrag der Gesellschafter vorgeschriebene Veräußerung des Geschäftsanteils eines ausscheidenden Berufsträgers zum Nennwert an einen Treuhänder, der den Geschäftsanteil wiederum zum Nennwert an einen neu eintretenden Gesellschafter übertragen wird, nicht zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Bereicherung, da es mangels Realisierbarkeit eines über den Nennwert des Geschäftsanteils hinausgehenden Wertes an einem Übergang der Vermögenssubstanz auf die GmbH oder die verbliebenen Gesellschafter fehlt.

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 13. November 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren durch den Kläger war notwendig.