FG Düsseldorf - Urteil vom 13.11.2013
4 K 834/13 Erb
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 1; ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
DB 2013, 17
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 548
GmbHR 2014, 105
ZEV 2014, 114
ZIP 2013, 100

Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell - Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2013 - Aktenzeichen 4 K 834/13 Erb

DRsp Nr. 2013/24738

Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell – Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder

Bei sog. Managermodellen einer WP/StB-GmbH führt die durch den Poolvertrag der Gesellschafter vorgeschriebene Veräußerung des Geschäftsanteils eines ausscheidenden Berufsträgers zum Nennwert an einen Treuhänder, der den Geschäftsanteil wiederum zum Nennwert an einen neu eintretenden Gesellschafter übertragen wird, nicht zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Bereicherung, da es mangels Realisierbarkeit eines über den Nennwert des Geschäftsanteils hinausgehenden Wertes an einem Übergang der Vermögenssubstanz auf die GmbH oder die verbliebenen Gesellschafter fehlt.

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 13. November 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 1; ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1;