Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu 1 (Antragstellerin) ist eine Rechtsanwaltssozietät (Gesellschaft bürgerlichen Rechts --GbR--), der Antragsteller und Beschwerdeführer zu 2 --Antragsteller-- (S.) einer der Sozien der GbR.
Im Jahr 1991 hatte S. ein unbebautes Grundstück erworben und es anschließend mit einem Einfamilienhaus zur Selbstnutzung bebaut. Im Hinblick auf die dadurch anfallenden Darlehenszinsen wollte er von dem sog. Zwei-Konten-Modell Gebrauch machen. Vor diesem Hintergrund beschlossen die Gesellschafter der GbR eine Änderung ihres Gesellschaftsvertrags, der bisher eine Beteiligung der Gesellschafter am Gewinn vorgesehen hatte. Die ab 1991 geltende Vereinbarung hat folgenden Wortlaut:
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