Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG, Beiladung betroffener Mitunternehmer
BFH, Beschluss vom 23.12.2005 - Aktenzeichen VIII R 10/04
DRsp Nr. 2006/3075
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4aEStG, Beiladung betroffener Mitunternehmer
Beruht die Gewinnhinzurechnung nach § 4 Abs. 4aEStG auf der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen, so sind die hiervon betroffenen Gesellschafter nach § 48 Abs. 1 Nr. 5FGO zum finanzgerichtlichen Verfahren beizuladen. Denn die Gesellschafterdarlehen sind in einer Steuerbilanz zu passivieren und in den Sonderbilanzen der Gesellschafter zu aktivieren, sodass es letztlich um Fragen geht, die die Gesellschafter i. S. von § 48 Abs. 1 Nr. 5FGO persönlich angehen.