Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG, Beiladung betroffener Mitunternehmer
BFH, Beschluss vom 23.12.2005 - Aktenzeichen VIII R 96/03
DRsp Nr. 2006/3077
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4aEStG, Beiladung betroffener Mitunternehmer
Von der Gewinnhinzurechnung nach § 4 Abs. 4aEStG betroffene Gesellschafter sind zum finanzgerichtlichen Verfahren nach § 48 Abs. 1 Nr. 5FGO beizuladen, weil bislang nicht geklärt ist, ob die Tatbestandsmerkmale dieser Norm gesellschafts- oder gesellschafterbezogen zu ermitteln sind.