VG Stuttgart - Urteil vom 14.12.2020
11 K 4301/19
Normen:
LBO Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 c); LBO § 65 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 5; AO § 165 Abs. 1;

Schuppen mit Feuerstelle im Außenbereich; Natürliche Eigenart der Landschaft; Abbruchsanordnung; Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle; Weihnachtsbaumkultur; Schafhaltung; Betrieb; Nachhaltigkeit; planmäßige und organisierte Betriebsübergabe; Gewinnerzielungsabsicht; Abschreibungsquote aktuell 75 %; Beiträge zur Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft; Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Merkmal des Dienens; Ermessen; aktive Duldung einer baulichen Anlage

VG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2020 - Aktenzeichen 11 K 4301/19

DRsp Nr. 2022/1048

Schuppen mit Feuerstelle im Außenbereich; Natürliche Eigenart der Landschaft; Abbruchsanordnung; Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle; Weihnachtsbaumkultur; Schafhaltung; Betrieb; Nachhaltigkeit; planmäßige und organisierte Betriebsübergabe; Gewinnerzielungsabsicht; Abschreibungsquote aktuell 75 %; Beiträge zur Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft; Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Merkmal des Dienens; Ermessen; "aktive" Duldung einer baulichen Anlage

Zur Betriebseigenschaft einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle mit Weihnachtsbaumkultur und Schafhaltung (hier verneint). Zur Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft (hier bejaht). Für die Anwendung des § 65 Abs. 1 LBO genügt es, wenn die Baurechtsbehörde damit wenigstens Teil-Rechtswidrigkeiten beenden will.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

LBO Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 c); LBO § 65 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 5; AO § 165 Abs. 1;

Tatbestand:

Der 1949 geborene Kläger wendet sich gegen eine Verfügung des Beklagten, mit der ihm die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Schuppen mit Feuerstelle im Außenbereich versagt und er zur Beseitigung der - bereits errichteten - Feuerstelle aufgefordert wurde.