FG Münster, vom 20.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 6671/03
Selbst genutzte Wohnung: Verkaufs- oder Vermietungsabsicht?; grundsätzliche Bedeutung
BFH, Beschluss vom 15.12.2005 - Aktenzeichen IX B 103/05
DRsp Nr. 2006/6604
Selbst genutzte Wohnung: Verkaufs- oder Vermietungsabsicht?; grundsätzliche Bedeutung
Die Frage, "ob es der Feststellung einer endgültigen Vermietungsabsicht entgegensteht, dass eine Wohnung nach Selbstnutzung durch einen gleichzeitigen Maklerauftrag zum Verkauf und zur Vermietung angeboten wird", ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt und hat daher keine grundsätzliche Bedeutung (Anschluss an BFH-Urt. v. 25.3.2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168; v. 14.5.2003 XI R 8/02, BFH/NV 2003, 1315).