Streitig ist, ob die private Vorbereitung auf eine. Prüfung zum Hauptschulabschluss als für die Gewährung von Kindergeld schädliche Unterbrechung der Berufsausbildung anzusehen ist.
Der Kläger hat außer den am ... 1981 geborenen Zwillingen ... und ... einen am ... 1976 geborenen Sohn ... . Dieser sollte nach einer dem Beklagten vorgelegten Schulbescheinigung vom 17. Dezember 1992 voraussichtlich bis Juni 1998 das Gymnasium in ... besuchen. Deshalb erhielt der Kläger für ihn in der Folgezeit Kindergeld.
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