Einkünfte, deren Besteuerung durch
Beispiel:
Sachverhalt: Veranlagungszeitraum 2004
Ein Steuerpflichtiger, der nur am Familienwohnsitz in Belgien ansässig ist, stellt einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG und Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG. Er erzielt folgende Einkünfte:
Deutschland: | aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von | 100.000 € |
aus Gewinnausschüttung in Höhe von (Halbeinkünfteverfahren) | 10.000 € | |
Belgien: | aus schriftstellerischer Tätigkeit in Höhe von | 1.000 € |
Seine Frau hat aus der Vermietung einer Eigentumswohnung in | ||
Belgien: |
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