Sen.Fin Berlin - Erlass vom 05.10.2005
S 1301 - 5537 - 12-1

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 05.10.2005 (S 1301 - 5537 - 12-1) - DRsp Nr. 2008/89356

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 05.10.2005 - Aktenzeichen S 1301 - 5537 - 12-1

DRsp Nr. 2008/89356

Kündigung DBA Brasilien

Die Bundesregierung hat am 07.04.2005 das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien gekündigt. Das Abkommen wird nach der im Folgenden abgedruckten Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 06.05.2005, (BGBl 2005 II S. 599, BStBl 2005 I S. 799) am 31.12.2005 außer Kraft treten.

Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch - brasilianischen Abkommens vom 27. Juni 1975 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Vom 06. Mai 2005

Das Abkommen vom 27. Juni 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 1975 II S. 2245; BGBl 1976 II S. 200) wird nach seinem Artikel 31 Satz 1

am 31. Dezember 2005

außer Kraft treten.

Es ist nach seinem Artikel 31 Satz 2 letztmalig anzuwenden

in der Bundesrepublik Deutschland

= bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs 2005 gezahlt oder überwiesen werden;

= bei den anderen unter dieses Abkommen fallenden Steuern auf den Veranlagungszeitraum, der auf das Jahr 2005 folgt;

in Brasilien

= bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs 2005 gezahlt oder überwiesen werden;