Sen.Fin Berlin - Erlass vom 07.01.2005
III A 2 - EZ 1200 - 2/04

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 07.01.2005 (III A 2 - EZ 1200 - 2/04) - DRsp Nr. 2008/88822

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 07.01.2005 - Aktenzeichen III A 2 - EZ 1200 - 2/04

DRsp Nr. 2008/88822

Eigenheimzulage für Wohnungen im Unternehmensvermögen; ; EuGH-Urteil vom 08.05.2003 (BStBl 2004 II S. 376)

Mit o.g. Urteil haben der EuGH und in der Folgeentscheidung der BFH entschieden, dass auch privat genutzte Grundstücksteile dem Unternehmensvermögen - mit der Folge des möglichen Vorsteuerabzugs - zugeordnet werden können. Diese Entscheidungen wurden in den vorbenannten BMF-Schreiben übernommen.

Zu der Frage, ob für dem Unternehmensvermögen zugeordnete selbstgenutzte Wohnungen die Eigenheimzulage gewährt werden kann, nimmt der SenFin nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wie folgt Stellung:

Ursprünglich war die Eigenheimzulagenförderung für den „privaten” Wohnungsbau gedacht. Ein genereller Ausschluss für Unternehmensvermögen ergibt sich jedoch aus dem Eigenheimzulagengesetz nicht. § 2 Satz 2 EigZulG schließt lediglich Wohnungen von der Förderung aus, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden. Die Gewährung einer Eigenheimzulage ist daher zulässig.