Mit folgendem Wortlaut sind die Steuerberaterkammer Berlin, der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V. und der Berlin-Brandenburger Verband der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer e. V. mit Schreiben vom 4.4.2010 - Gesch.Z. w. o. - über die vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen 2010 in den Finanzämtern für Körperschaften informiert worden:
„Steuererklärungsfristen 2010; hier: vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen für die Finanzämter für Körperschaften
Anweisung an die Berliner Finanzämter für Körperschaften mit AO -Runderlass Nr. 39 vom 30.3.2011
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