Sen.Fin Berlin - Erlass vom 07.05.2001
S 1974

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 07.05.2001 (S 1974) - DRsp Nr. 2008/84681

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 07.05.2001 - Aktenzeichen S 1974

DRsp Nr. 2008/84681

Behandlung der Förderungsmittel i. S. des § 88 des II. WoBauG zur Förderung des Baus freifinanzierter Miet- und Genossenschaftswohnungen

Das Land Berlin stellt zur Förderung des Baus freifinanzierter Miet- und Genossenschaftswohnungen Förderungsmittel nach § 88d II. WoBauG - in Form eines zinsverbilligten Darlehens über die IBB und/oder einer (ergänzenden) Aufwendungshilfe - bereit (sog. „Zweiter Förderweg”).

Bei ihren (zinsverbilligten) Baudarlehen errechnet die IBB regelmäßig - zur Bestimmung der Subvention durch das Land Berlin - auch einen Zins- und Tilgungsplan unter Berücksichtigung eines unverminderten Zinssatzes, der sich an den marktüblichen Konditionen für Realkredite mit 10-jähriger Laufzeit orientiert. Bei den marktüblichen Konditionen ergeben sich höhere Tilgungsraten als bei den IBB-Darlehen. Die Differenz zwischen Tilgung gemäß Marktbedingungen und Tilgung gemäß IBB-Darlehensvertrag erhält der Bauherr als „zusätzliche Subvention”.