Das Land Berlin stellt zur Förderung des Baus freifinanzierter Miet- und Genossenschaftswohnungen Förderungsmittel nach §
Bei ihren (zinsverbilligten) Baudarlehen errechnet die IBB regelmäßig - zur Bestimmung der Subvention durch das Land Berlin - auch einen Zins- und Tilgungsplan unter Berücksichtigung eines unverminderten Zinssatzes, der sich an den marktüblichen Konditionen für Realkredite mit 10-jähriger Laufzeit orientiert. Bei den marktüblichen Konditionen ergeben sich höhere Tilgungsraten als bei den IBB-Darlehen. Die Differenz zwischen Tilgung gemäß Marktbedingungen und Tilgung gemäß IBB-Darlehensvertrag erhält der Bauherr als „zusätzliche Subvention”.
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