Sen.Fin Berlin - Erlass vom 16.12.2005
III A - S 2347 - 2/2005

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 16.12.2005 (III A - S 2347 - 2/2005) - DRsp Nr. 2008/89776

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 16.12.2005 - Aktenzeichen III A - S 2347 - 2/2005

DRsp Nr. 2008/89776

Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 23.06.2005 - VI R 124/99 - Folgendes entschieden:

1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses durch Übertragung einer nicht handelbaren Wandelschuldverschreibung ein Anspruch auf die Verschaffung von Aktien eingeräumt, wird ein Zufluss von Arbeitslohn nicht bereits durch die Übertragung der Wandelschuldverschreibung begründet.

2. Im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts durch den Arbeitnehmer fließt diesem ein geldwerter Vorteil grundsätzlich erst dann zu, wenn dem Arbeitnehmer durch Erfüllung des Anspruchs das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird.

Der vollständige Urteilstext ist im BStBl 2005 II S. 766 nachzulesen.