Die ESt - Referenten des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob die geplante Rückübertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds der Immobilienbeteiligungs- und Vertriebsgesellschaft der Bankgesellschaft Berlin (IBV), ein Spekulationsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG auslöst.
Der Erörterung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Über Tochtergesellschaften hat die Bankgesellschaft in den Jahren 1995 bis 2001 verschiedene geschlossene Immobilienfonds initiiert. Den Anteilseignern waren umfangreiche Ertrags- und Ausschüttungsgarantien gegeben worden, die letztlich das Land Berlin übernommen hat. Vor diesem Hintergrund laufen bereits diverse Schadensersatz- bzw. Prospekthaftungsklagen einer Vielzahl von Anlegern, die befürchten, dass die Garantien dem Grunde bzw. der Höhe nach nicht erfüllt werden. Durch den Rückerwerb der Fondsanteile ist beabsichtigt, für anhängige Klagen Rechtsfrieden herzustellen und weitere Klagen zu verhindern.
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