Sen.Fin Berlin - Erlass vom 22.12.2005
III B - S 4500 - 5/2004

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 22.12.2005 (III B - S 4500 - 5/2004) - DRsp Nr. 2008/89623

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 22.12.2005 - Aktenzeichen III B - S 4500 - 5/2004

DRsp Nr. 2008/89623

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 3 EnWG

Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (BGBl 2005 I S. 1970 vom 12.07.2005) ist nach seinem Artikel 5 am 13.07.2005 in Kraft getreten. Als Kernelement enthält das Gesetz in Artikel 1- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Damit werden zugleich Richtlinien der Europäischen Union für diesen Bereich umgesetzt. § 6 Abs. 3 EnWG enthält eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung.

Hinsichtlich der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG ist Folgendes zu beachten:

  • Nach § 6 Abs. 3 EnWG sind Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 GrEStG, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 EnWG ergeben, von der Grunderwerbsteuer befreit.

  • § 114 EnWG (Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen) und § 118 EnWG (Übergangsregelungen) enthalten keine Weisungen zum Zeitpunkt der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG. Die Grunderwerbsteuerbefreiung ist daher - anders als bei den Ertragsteuern - erst auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 12.07.2005 verwirklicht worden sind bzw. verwirklicht werden.