Sen.Fin Berlin - Erlass vom 23.12.2005
III A - S 2171 - 3/2005

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 23.12.2005 (III A - S 2171 - 3/2005) - DRsp Nr. 2008/89812

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 23.12.2005 - Aktenzeichen III A - S 2171 - 3/2005

DRsp Nr. 2008/89812

Instandsetzungs- und Modernisierungskosten als Herstellungskosten eines Gebäudes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Auslegung des Begriffs „Gebäude”

Bei der Prüfung anschaffungsnahen Aufwands stellt sich die Frage, ob die in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG festgelegte 15 % - Grenze auf das Gesamtgebäude zu beziehen ist oder ob in Fällen einer unterschiedlichen Nutzung gem. R 13 Abs. 4 EStR 2003 eine wirtschaftsgut-/wohnungsbezogene Betrachtungsweise vorzunehmen ist.

Beispiel 1: Es wird nur die vermietete bzw. zu vermietende Wohnung eines erworbenen Mehrfamilienhauses anschaffungsnah renoviert. Die beiden anderen Wohnungen werden vom Eigentümer selbst oder von seinen Angehörigen unentgeltlich zu Wohnzwecken genutzt. Bei Abstellung der Prüfung auf das Gesamtgebäude wird die 15 % - Grenze unterschritten, bei Vergleich nur mit dem anteiligen Kaufpreis der vermieteten Wohnung dagegen überschritten.

Beispiel 2: Wie Beispiel 1, aber es wird nicht das Gesamtgebäude, sondern es werden die als Sondereigentum aufgeteilten drei Wohnungen (Eigentumswohnungen) erworben.

Nach dem Ergebnis der Erörterung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist hierzu folgende Auffassung zu vertreten: