Durch die 44. Änderung des Systematischen Verzeichnisses der Fahrzeug- und Aufbauarten (VkBl. 2000 S. 126) wurden u.a. für bestimmte Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und für Wohnmobile bis 2,8 t neue emissionsbezogene Schlüsselnummern eingeführt. Aus diesen Schlüsselnummern ergibt sich folgende kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung:
Emissions- Schlüsselnummer | steuerliche Einstufung | Steuersatz § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe …KraftStG | ggf. Steuerbefreiung § 3 b Abs. 1 Nr. … KraftStG |
71 | Euro 2 | b | |
72 | Euro 3 | a | |
73 | Euro 4 | a | 2 |
74 | Euro 4 | a | 2 |
75 | Euro 4 | a | 2 |
In den Fällen, in denen entsprechende Kraftfahrzeuge - insbesondere sog. Kombinationskraftwagen (vgl. Erlass vom 01.12.1998 - III E 3 - S 6104 - 1/97) - nicht als Pkw, sondern als andere, der Gewichtsbesteuerung unterliegende Fahrzeuge i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen sind, fehlt es an einer Einstufung in eine Emissionsklasse für Nutzfahrzeuge. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird gebeten, künftig von der Vergleichbarkeit der Emissions-Schlüsselnummern nach Maßgabe der folgenden Übersicht auszugehen:
Emissions-Schlüsselnummer für Pkw | Vergleichbare Einstufung |
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