Sen.Fin Berlin - Erlass vom 26.07.2005
III A - InvZ 1000 - 2/2002

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 26.07.2005 (III A - InvZ 1000 - 2/2002) - DRsp Nr. 2008/89154

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 26.07.2005 - Aktenzeichen III A - InvZ 1000 - 2/2002

DRsp Nr. 2008/89154

Vollständige Genehmigung des InvZulG 2005 durch die Europäische Kommission;

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 04.07.2005 nunmehr auch die Genehmigung für Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten erteilt, die einen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage einer Genehmigungsentscheidung für eine Umstrukturierungsbeihilfe umsetzen, der auf den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten” vom 08.07.1999 (Abl. EG Nr. C 288 S. 2, 2000 Nr. C 121 S. 29) basiert, und die Genehmigungsentscheidung nicht ausdrücklich eine Investitionszulage unter dem vorliegenden InvZulG 2005 einbezieht. Diese Investitionsvorhaben sind der Europäischen Kommission einzeln zur Genehmigung vorzulegen. Das Nähere hierzu regelt die Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 2 Satz 4 des InvZulG 2005, die in Kürze im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wird.

Nachdem die Europäische Kommission bereits mit Schreiben vom 17.06.2005 die Genehmigung für Investitionsvorhaben bezüglich der Produktion, der Verarbeitung und des Marketings von Agrarerzeugnissen, die in den Geltungsbereich von Anhang I des EG-Vertrags fallen, ausgesprochen hat (vgl. hierzu den o. a. Runderlass zur InvZul-Nr. 2 vom 06.07.2005 - Az.w.o -), ist das somit vollständig in Kraft getreten.