Sen.Fin Berlin - Erlass vom 28.07.2005
III A - S 1300 - 2/05

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 28.07.2005 (III A - S 1300 - 2/05) - DRsp Nr. 2008/90202

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 28.07.2005 - Aktenzeichen III A - S 1300 - 2/05

DRsp Nr. 2008/90202

Ansässigkeitsbescheinigungen nach den DBA bzw. nach § 50h EStG

Zur Vorlage bei der ausländischen Steuerverwaltung werden zunehmend von den Steuerpflichtigen Ansässigkeitsbescheinigungen verlangt. Hierfür werden entweder Vordrucke vorgelegt, die nach Angaben der Steuerpflichtigen von den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden ausgegeben wurden, oder das Finanzamt wird gebeten, frei formulierte Ansässigkeitsbescheinigungen mit und ohne Bezug auf ein DBA zu erstellen.