Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.02.2006
S 4500 - 10-4 - 1127

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.02.2006 (S 4500 - 10-4 - 1127) - DRsp Nr. 2008/90067

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 02.02.2006 - Aktenzeichen S 4500 - 10-4 - 1127

DRsp Nr. 2008/90067

Grunderwerbsteuer; Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (BGBl. I 2005, 1970); Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG

Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (BGBl 2006 I S. 1970 vom 12.7.2005) ist nach seinem Artikel 5 am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Als Kernelement enthält das Gesetz in Artikel 1 - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Damit werden zugleich Richtlinien der Europäischen Union für diesen Bereich umgesetzt. § 6 Abs. 3 EnWG enthält eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung.

Hinsichtlich der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG bitte ich Folgendes zu beachten:

  • Nach § 6 Abs. 3 EnWG sind Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 GrEStG, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 EnWG ergeben, von der Grunderwerbsteuer befreit.

  • § 114 EnWG (Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen) und § 118 EnWG (Übergangsregelungen) enthalten keine Weisungen zum Zeitpunkt der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG. Die Grunderwerbsteuerbefreiung ist daher - anders als bei den Ertragsteuern - erst auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 12. Juli 2005 verwirklicht worden sind bzw. verwirklicht werden.