Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.05.2006
S 4505 - 10-4-1117

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.05.2006 (S 4505 - 10-4-1117) - DRsp Nr. 2008/90068

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 02.05.2006 - Aktenzeichen S 4505 - 10-4-1117

DRsp Nr. 2008/90068

Grunderwerbsteuer; Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft - ÖPP (sog. Public Private Partnership - PPP)

Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und Privatunternehmen zwecks Finanzierung, Bau, Renovierung, Betrieb oder Unterhalt einer Infrastruktur oder der Bereitstellung einer Dienstleistung.

Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erleichterung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften zu schaffen, wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften beschlossen (BGBl 2006 I S. 2676). Neben der Beseitigung von gebühren-, vergabe- und haushaltsrechtlichen Hemmnissen enthält das Gesetz in Artikel 5 Änderungen der §§ 4 und 19 des Grunderwerbsteuergesetzes.