Sen.Fin Bremen - Erlass vom 16.09.2005
S 3014 b - 13-2

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 16.09.2005 (S 3014 b - 13-2) - DRsp Nr. 2008/89300

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 16.09.2005 - Aktenzeichen S 3014 b - 13-2

DRsp Nr. 2008/89300

Bedarfsbewertung für Grundbesitz, auf dem Discountfilialen betrieben werden

In drei großen Steuerfällen sind insgesamt rund 2.700 Grundstücke zu bewerten, die im Wesentlichen mit Discountfilialen, Warenlagern bzw. Warenverteilzentren bebaut sind und sich über die gesamte Bundesrepublik verteilen. Sie werden jeweils im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von Grundstücksgesellschaften an Betriebsgesellschaften vermietet.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 2005 - II R 4/03 - (BStBl 2005 II S. 426) verschließt nach Auffassung der Bewertungs-Referatsleiter nicht die Möglichkeit, in besonders gelagerten Fällen einer entgeltlichen Grundstücksüberlassung, insbesondere bei missbräuchlicher Gestaltung, abweichend von der tatsächlich vereinbarten Miete die übliche Miete (§ 146 Abs. 3 BewG) anzusetzen. Der BFH hat dies in seinem Urteil jedenfalls für solche Fälle ausdrücklich offen gelassen, in denen die Vereinbarung über die Höhe der Miete so stark von außerhalb der Marktgegebenheiten liegenden Überlegungen beeinflusst sei, dass sie bereits der Besteuerung nach dem Einkommen und Ertrag nicht zugrunde gelegt werden könne.