Das BMF hat mit Schreiben v. 3.2.1999 -
Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskünfte ohne Ersuchen. Bei der Erteilung dieser sogenannten Spontanauskünfte wird gebeten, folgendes zu beachten:
Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich eine Ermessensentscheidung. Sie liegt aber im überwiegend öffentlichen Allgemeininteresse, wenn die Bundesrepublik Deutschland in einem
1. Spontanauskünfte können erteilt werden, wenn FinBeh Feststellungen treffen, deren tatsächliche Anhaltspunkte die Vermutung rechtfertigen, daß
a) Steuern im anderen Staat verkürzt worden sind oder werden könnten;
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