Sen.Fin Bremen - Erlass vom 30.01.2006
S 2334 - 2255 - 11 - 4

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 30.01.2006 (S 2334 - 2255 - 11 - 4) - DRsp Nr. 2008/89691

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 30.01.2006 - Aktenzeichen S 2334 - 2255 - 11 - 4

DRsp Nr. 2008/89691

Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn; Kalenderjahr 2006

Bewertung der freien Beköstigung

Der zuständige Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezuges „Beköstigung” für Zwecke der Sozialversicherung für alle Bereiche in der Seefahrt (Kauffahrtei und Fischerei) mit Wirkung vom 01. Januar 2006 an auf 204,00 € monatlich angehoben.

Für Teilverpflegung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei gelten weiterhin die folgenden Werte: Frühstück 45,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 78,00 € monatlich.

Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab 1. Januar 2006 (unverändert) monatlich 45,00 €, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 22,50 € und für Kanalsteureranwärter monatlich 24,00 €.

Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen.

Geltung der Sachbezugswerte

Die festgesetzten Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag für die Beköstigung auf Seeschiffen höhere oder niedrigere Werte festgesetzt sind.