Soforthilfe-Rückmeldefrist bis 30.11.2020: Das ist jetzt zu tun

Mit der Soforthilfe 2020 sollten akute betriebliche Liquiditätsengpässe von Unternehmern schnell und einfach überbrückt werden. Anträge auf Soforthilfe konnten vom 27.03.2020 bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Nach Ablauf des dreimonatigen Förderzeitraums ist vom Antragsteller nun die Höhe dieses Liquiditätsengpasses zu berechnen. Übersteigt die ausgezahlte Soforthilfe die Höhe des Liquiditätsengpasses, droht eine Rückzahlung der Soforthilfe bis Ende 2020. Im Beitrag lesen Sie, was Sie und Ihre Mandanten jetzt tun müssen.

E-Mail setzt Überprüfung der Soforthilfe in Gang

Alle Empfänger der Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist. Jeder Antragsteller hat zunächst die maximale Fördersumme abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen erhalten. Per Mail erinnern die Bundesländer die Empfänger der Soforthilfe daran, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden muss. Eine Rückmeldung über das Formular im Link ist verpflichtend. Die Mail wird allen Zuwendungsempfängern ungefähr drei Monate nach Antragstellung zugesendet.

Diese Fristen sind zu beachten