09/2020 - Betriebswirtschaftliche Beratung
Mit der Soforthilfe 2020 sollten akute betriebliche Liquiditätsengpässe von Unter-nehmern schnell und einfach überbrückt werden. Anträge auf Soforthilfe konnten vom 27.03.2020 bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Nach Ablauf des dreimonatigen Förderzeitraums ist vom Antragsteller nun die Höhe dieses Liquiditätsengpasses zu berechnen. Übersteigt die ausgezahlte Soforthilfe die Höhe des Liquiditätsengpas-ses, droht eine Rückzahlung der Soforthilfe bis Ende 2020. Im Beitrag lesen Sie, was Sie und Ihre Mandanten jetzt tun müssen.