Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.
Der Streitwert wird auf 20.000,- € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache nur zum Teil Erfolg.
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