Der Einkommensteuerbescheid vom .2012 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 2013 dahingehend geändert, dass weitere - EUR zum Sonderausgabenabzug zugelassen werden.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 13 % und das Finanzamt zu 87 %.
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