Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Streitjahren 1985 bis 1987 neben einem weiteren Gesellschafter (G) an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Gewinne und Verluste der zum 1. Januar 1983 gegründeten GbR wurden mit 70 v.H. auf den Kläger und mit 30 v.H. auf G verteilt.
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