Streitig sind die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG für 2003 und 2004 bei den Klägern zu 1 und zu 2 als Feststellungsbeteiligte der insolventen p Druck und Verlag GmbH & Co. KG (bis zum 4.1.2008: p GmbH & Co. KG).
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