I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1990 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.
Einer Kontrollmitteilung der Betriebsprüfungsstelle entnahm der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--), dass der Kläger als sog. Feldmitarbeiter eines eingetragenen Vereins der X tätig gewesen sei und von dort im Streitjahr Provisionen für Vermittlungstätigkeiten in Höhe von insgesamt 20 000 DM erhalten habe.
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