Die Rechtsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. November 2016 -
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin des Beklagten zu 1 haben die Kläger je zur Hälfte zu tragen.
Der Gegenstandswert für die Rechtsbeschwerde beträgt 8.315,36 €.
I.
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