Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Dezember 2017 wird auf Kosten des Beklagten zu 2 zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 115.764,31 € festgesetzt.
I.
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