LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 27.07.2021
L 2 BA 5/21
Normen:
SGB X § 44;
Fundstellen:
DStR 2022, 1114
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 24.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 53 R 163/18

Sozialversicherungsbeitragspflicht des Geschäftsführers einer in der Rechtsform einer GmbH geführten SteuerberatungsgesellschaftAbgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.07.2021 - Aktenzeichen L 2 BA 5/21

DRsp Nr. 2022/881

Sozialversicherungsbeitragspflicht des Geschäftsführers einer in der Rechtsform einer GmbH geführten Steuerberatungsgesellschaft Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung

Räumen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen einem Minderheitsgesellschafter nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit eine umfassende Sperrminorität ein, dann übt er eine entlohnte geschäftsführende Tätigkeit für die GmbH im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses aus.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44;

Tatbestand

Der 1976 geborene Steuerberater wendet sich im Überprüfungsverfahren gegen die von der Beklagten getroffene Feststellung, dass er in seiner seit 1. Januar 2014 ausgeübten Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der Beigeladenen in der Rechtsform einer GmbH geführten Steuerberatungsgesellschaft der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.

Vor 2014 hatte die Beigeladene bei einem Stammkapital von 26.400 € zwei Gesellschafter, und zwar den Steuerberater K. L. mit einem Anteil von 60 % und die Steuerberaterin M. N. mit einem Anteil von 40 %. Beide waren im Gesellschaftsvertrag zu Geschäftsführern berufen.